Die Überschuldung privater Haushalte stellt in vielen Gesellschaften eine ernste Herausforderung dar. Ist die finanzielle Lage so angespannt, dass Gläubiger versuchen, ihre offenen Forderungen zwangsweise durchzusetzen, tritt ein rechtliches Instrument in den Vordergrund, das tief in die Privatsphäre des Schuldners eingreift: die eidesstattliche Versicherung.
Sie dient primär der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsrecht. Für Privatpersonen in Schuldennöten ist sie ein Wendepunkt, der entweder den Weg zur Offenbarung und geordneten Regulierung ebnet oder, bei Missachtung der Pflichten, weitreichende Konsequenzen nach sich zieht.
Die korrekte Abgabe dieser Erklärung ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere um den Vorwurf des Schuldenverschweigens zu vermeiden.
Die rechtliche Grundlage der Vermögensauskunft
Die eidesstattliche Versicherung im Kontext von Schulden ist heute im Wesentlichen in der sogenannten Vermögensauskunft verankert, die der Schuldner auf Verlangen des Gerichtsvollziehers abgeben muss.
Die gesetzliche Grundlage verpflichtet den Schuldner, Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu erteilen. Dies umfasst nicht nur vorhandene Konten oder Immobilien, sondern auch alle weiteren verwertbaren Güter.
Die eidesstattliche versicherung für privatpersonen bekräftigt die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben an Eides statt. Sie ist damit ein zentrales Element der Zwangsvollstreckung, das es dem Gläubiger ermöglichen soll, pfändbare Vermögenswerte zu identifizieren.
Konsequenzen der Schuldenverschleierung
Das bewusste Verschweigen von Vermögenswerten oder Einkünften bei der Abgabe der Vermögensauskunft – also das Schuldenverschweigen – ist nicht nur ein Verstoß gegen zivilrechtliche Pflichten, sondern hat weitreichende strafrechtliche Folgen.
Wer vor der zur Abnahme zuständigen Stelle eine falsche eidesstattliche Versicherung für Privatpersonen abgibt, macht sich nach dem Strafgesetzbuch strafbar.
Die Konsequenzen können von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen. Dies unterstreicht die Ernsthaftigkeit und die hohe rechtliche Bedeutung dieser Erklärung für den Schuldner.
Die Funktion im Vollstreckungsverfahren
Im Ablauf der Zwangsvollstreckung spielt die eidesstattliche Versicherung für Privatpersonen eine Schlüsselrolle. Gläubiger beantragen die Abnahme dieser Erklärung, wenn eine vorherige Sachpfändung ergebnislos geblieben ist oder der Schuldner die Durchsuchung seiner Wohnung verweigert hat.
Die Offenlegung des Vermögens ermöglicht es den Gläubigern, gezielt weitere Vollstreckungsmaßnahmen, wie beispielsweise Lohn- oder Kontopfändungen, einzuleiten.
Gleichzeitig ist die Auskunft auf zwei Jahre gültig und verhindert in diesem Zeitraum in der Regel die wiederholte Forderung nach derselben Auskunft durch andere Gläubiger, es sei denn, es treten wesentliche Änderungen der Vermögensverhältnisse ein.
Eintragung ins Schuldnerverzeichnis
Eine der unmittelbarsten und weitreichendsten Folgen der Abgabe der Vermögensauskunft ist der Eintrag in das zentrale Schuldnerverzeichnis, das bei den Amtsgerichten geführt wird.
Dieser Eintrag dient dem Schutz des allgemeinen Geschäftsverkehrs, da er anderen Gläubigern und potenziellen Vertragspartnern Auskunft über die mangelnde Leistungsfähigkeit des Schuldners gibt.
Die Bonität wird durch diesen Eintrag massiv beeinträchtigt. Kreditgeber, Vermieter oder Handelspartner können die Information abrufen und ihre Entscheidungen auf Basis dieser negativen Auskunft treffen.
Ein solcher Eintrag bleibt über einen festgelegten Zeitraum bestehen und kann nur vorzeitig gelöscht werden, wenn die Forderung, die zur Eintragung geführt hat, vollständig beglichen und nachgewiesen wird.
Bedeutung für die Privatinsolvenz
Auch im Rahmen eines möglichen Verbraucherinsolvenzverfahrens kommt die eidesstattliche Versicherung für Privatpersonen indirekt zum Tragen.
Zwar wird die Vermögensauskunft im Zwangsvollstreckungsrecht durch den Gerichtsvollzieher abgenommen, doch muss der Schuldner auch im Insolvenzantrag seine gesamten Vermögensverhältnisse umfassend und wahrheitsgemäß offenlegen.
Die grundlegende Pflicht zur vollständigen Offenbarung der finanziellen Situation ist in beiden Verfahrensarten identisch.
Eine vorherige Falschaussage in der Vermögensauskunft kann daher nicht nur strafrechtliche, sondern auch insolvenzrechtliche Nachteile nach sich ziehen, etwa im Hinblick auf die Erteilung der Restschuldbefreiung.
